Sie haben als Sozialstelle wegen einem Messiefall ein Problem?
ATAX hilft Ihnen dabei!
Wenn Sie eine eine kompetente, flexible, diskrete und rund um die Uhr erreichbare Dienstleistungsfirma suchen, die Ihr Entrümpelungs-, Recycling-, Entsorgungs- Räumungs-oder Hygiene Problem auf schnellste und effektive Weise löst: Dann sind Sie bei uns genau richtig!
ATAX ist vertraut mit der psychosozialen Situation von so genannten Messie-Betroffenen.
Oftmals ist es leider so, dass wir erst gerufen werden, wenn es gilt, eine Wohnung zu räumen.
Das Schicksal der Betroffenen geht uns besonders nahe. Das ist mit ein Grund, warum wir auf dieser Internetseite das Problem möglichst von allen Seiten beleuchten wollen.
Wir erleben die ganze Komplexität leider in den meisten Fällen erst in seinem Endstadium: Endstadium aus unserer Sicht bedeutet, wir erhalten den Auftrag, eine Wohnung eines so genannten Messies zu räumen. Das ist eine harte und oftmals auch sehr belastende Aufgabe für uns alle.
Trotzdem: Wir nehmen solche Aufträge als Herausforderung an, eine anspruchsvolle Arbeit mit einem, zwar bescheiden anmutenden, aber sehr wirksamen sozialen Engagement zu verbinden.
Wer sind wir? Wer ist ATAX?
ATAX hat sich aus einem „ganz normalen" Reinigungs- und Hygiene-Unternehmen heraus entwickelt. Das ist auch weiterhin unser Stammgeschäft.
Immer mehr erhalten wir aber Aufträge, für die nicht nur traditionelle Facility, Reinigungs- und Hygienetechnik gefragt ist, sondern vermehrt auch die Zusammenarbeit und Koordination mit verschiedenen Stellen, dann wenn es gilt, in komplexen Situationen verantwortungsbewusst und umsichtig zu agieren.
Genau ein solches „Umfeld" versuchen wir zu beschreiben, wenn wir auf diesen Internet Seiten die ganze Komplexität des Messie-Phänomens beleuchten.
Je tiefer wir in die Problematik eindringen, je mehr wird uns bewusst, dass eine allzu einseitige Beleuchtung aus nur einer Perspektive heraus, der Problematik nicht gerecht werden kann.
Wir versuchen, einen Beitrag zu leisten, indem wir auf Beteiligte Akteure und deren Interaktionen hinweisen.
Dazu haben wir Recherchen herangezogen und geben Auszüge aus der Arbeit von Fachpersonen in Form von indirekten Zitaten oder sinn gemässen Interpretationen weiter.
Des weiteren ist es uns natürlich auch ein Anliegen, unsere Ansätze zur Teil-Lösung der genannten Problematik zu dokumentieren und vielleicht sogar eine vermehrte Zusammenarbeit aller Betroffenen anregen zu können.
Wenn uns das gelingt, haben wir einen kleinen Beitrag geleistet.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten wäre ein solcher Beitrag aber nicht zu unterschätzen. Es könnte eine Quelle der Inspiration und Motivation sein, bedrängten Menschen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen.
Wir sind vor Ort.
Wir kümmern uns um Messies.Wir agieren oft als Schnittstelle zu andern Hilfsstellen.
Für weitere Informationen über das Thema "Hausräumung" "Wohnungsauflösung" oder um eine unverbindliche, kostenlose Offerte zu bestellen, klicken Sie bitte jetzt hier auf diesen Link:
ATAX bietet seine Dienste an, überall dort, wo es gilt, Funktionen wahrzunehmen, die gerade nicht von einer anderen Stelle wahrgenommen werden kann oder soll.
(was kann er/sie selbst, was kann erlernt werden),
mögliche niederschwellige hauswirtschaftliche Angebote in Betracht ziehen.
Erstellen eines Erstberichtes zeitnah der Arbeitsaufnahme vor Ort unter Einbeziehung oben aufgeführter Informationen
Sind Hilfsmittel geeignet, den Klienten zu unterstützen? Welche? (Erinnerungshilfen, Zielvereinbarungen, Sortierbehälter etc.)
Zwischenberichte bei besonderen Anlässen, Auftreten zuvor nicht erkennbarer Schwierigkeiten Wo möglich und erlaubt, Fotodokumentation auf Anfrage
(2) Sortier- und Aufräumarbeiten, Einlagerung und Umzugsservice:
Fachgerechte, unweltfreundliche Trennung der Waren,
Sichten von Kisten, Tüten, Schränken, frei umherliegenden Dingen,
Vor-, Aus- und Einsortieren,
(wenn nötig) Einpackungsservice,
(wenn nötig) Einlagerung der Waren und Möbelstücke,
(wenn nötig) Umzugstransport in neues Heim oder in die neue Wohnung,
(wenn nötig) Auspackungsservice, Aufbau der Möbel, Ordnungsstellung,
(3) Abschlussbericht:
ATAX schreibt einen ausführlichen, kompakten Abschlussbericht:
an Allgemeinen Sozialdienst und Sozialamt,
ggf. Betreuer, Koordination,
an Gemeindevertreter,
an Klientbetreuer / Begleiter / Beistandsperson von der Präventionsstelle oder Hilfswerk.
(4) Nachhilfe, Nachbetreuung:
Allerdings ist es meist nicht mit dem ässeren Aufräumen getan; mitunter wird eine Beratung oder gar eine Psychotherapie nötig, um eine nachhaltige Veränderung der Lebensführung zu bewirken.
Vor allem Betroffene, bei denen offensichtlich eine ernste Grunderkrankung wie Depression, Sucht, Zwang o.a. vorliegt, sollten professionell behandelt werden.
Die Therapie eröffnet dem Patienten die Möglichkeit, sich mit dem inneren psychischen Chaos auseinanderzusetzen und dabei eine neue innere Ordnung zu finden.
Ohne weitere, therapeutische Massnahmen und mittelfistig- bis langfristige Beratung und Begleitung wird die Wohnung auch schnell wieder den ursprünglichen, überfüllten Zustand erreichen.
Deshalb empfehlen viele Experten eine längerfristige fachklinische Behandlung oder ärtzliche / psychotherapeutische Betreuung / Begleitung.
Nicht im Rahmen einer Psychosozialen Arbeit oder therapeutischen Unterstützung hilft ATAX weiter:
Begleitung der / des Messie: Ordnung und Übersicht bewahren,
Hauswirtschaftshilfe: damit der Haushalt dauernhaft geordnet bleibt,
Betreuung: bei Behördenkontakten, bei Sozialen Aktivitäten,
Alltagshilfen und Betreuung für Messies,
Psychische Betreuung während einer Massnahme
Menschen, die in einer verwahrlosten Wohnung leben, schämen sich in der Regel für ihre Unfähigkeit, die Wohnung in Ordnung zu halten.
Sie selbst haben sich an diese Unordnung gewöhnt, sie ist zu ihrer besonderen Art von Normalität geworden. Spielt in diesem Zusammenhang dann auch noch das Messie-Syndrom, also die krankhafte Abhängigkeit von den angesammelten Gegenständen, eine Rolle, bedeutet eine bevorstehende Räumungsmassnahme eine grosse psychische Belastung, die mit Angst und Verzweiflung verbunden ist.
Bevorstehende Räumungsmassnahme eine grosse psychische Belastung:
Es ist deshalb notwendig, dass die Betroffenen während dieser Massnahme eine psychische Betreuung erfahren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Massnahme auf eine Art und Weise durchgeführt wird, die auf die psychische und physische Verfasstheit der Klienten Rücksicht nimmt.
Eine Entmüllungsaktion wird meistens gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt.
Sie bringt es mit sich, dass das, was bisher sorgsam unter Verschluss gehalten wurde, nun urplötzlich ans Licht der Öffentlichkeit gerät, selbst wenn sich diese Öffentlichkeit auf ganz wenige beruflich damit betreute Aussenstehende (z.B. Sozialdienst, Sozialarbeiter u.ä.) beschränkt.
Die Klienten legen deshalb in der Regel grossen Wert darauf, dass über die anstehenden Arbeiten Stillschweigen gegenüber Nachbarn gewahrt wird.
Selbst wenn eine Entmüllungsaktion, veranlasst z.B. durch eine Hausverwaltung oder auf Druck empörter Nachbarn hin, den Klienten mehr oder weniger aufgezwungen wird, kann ein solches Vorhaben letztlich nur gelingen, wenn die Betroffenen sich mit einer derartigen Massnahme einverstanden erklären.
Dieses Einverständnisbildet die Grundlage für ein Vertrauensverhältnis, welches zwischen den Klienten und der sie betreuenden Fachkraft entstehen sollte und in der Regel auch entsteht, wenn die Betroffenen feststellen, dass während der Massnahme auf ihre Wünsche und Bedürfnisse Rücksicht genommen wird.
So schmerzhaft (im psychischen Sinne) eine derartige Entmüllungsmassnahme auch empfunden wird, stellt sie gleichzeitig doch auch so etwas wie einen Silberstreif am Himmel dar.
Die Klienten erfahren, dass sich eine in ihren Augen unlösbare Situation, die sie allein nicht mehr bewältigen konnten, durch Hilfe von Aussen zum Besseren wenden lässt.
Da es letztlich keine rechtliche Handhabe gibt, einen verwahrlosten Menschen zu einer Veränderung seiner Wohnsituation zu zwingen, bildet die psychische Betreuung der Klienten während einer Entmüllungsmassnahme die einzige Gewähr dafür, dass diese erfolgreich zu einem Abschluss geführt werden kann.
Beistandschaft:
Die Beistandschaft ist die am wenigsten einschränkende Massnahme. Sie hat keinen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit. Der Beistand kann jedoch neben oder anstelle der verbeiständeten Person für diese ebenfalls Rechtsgeschäfte tätigen.
Beiratschaft:
Die unter Beiratschaft gestellte Person besitzt nur noch eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit in Bezug auf gewisse Rechtshandlungen, z.B. Kauf, Verkauf von Liegenschaften, Darlehen, Schenkungen. Der Schwerpunkt der Massnahme liegt bei der Betreuung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Vormundschaft:
Die Vormundschaft ist die einschränkendste aller vormundschaftlichen Massnahmen. Sie kann ausgesprochen werden, wenn einer der ausdrücklich im Gesetz vorgesehenen Gründe – Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, Misswirtschaft usw. – vorliegt, und wenn die Person aus einem dieser Gründe einen besonderen Schutz benötigt.
Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche darf nur nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens erfolgen. Mit der Vormundschaft wird der betroffenen Person grundsätzlich die Handlungsfähigkeit entzogen. An ihrer Stelle handelt der gesetzliche Vertreter, die gesetzliche Vertreterin.
Vormundschaften werden veröffentlicht: Der Kanton entscheidet, in welcher Form, z.B. Amtsblatt, andere Zeitungen.
Fürsorgerische Freiheitsentziehung:
Da die fürsorgerische Freiheitsentziehung eine sehr einschränkende Massnahme ist, erfolgt sie unter äusserst strengen Bedingungen.
Eine volljährige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.
Die betroffene Person muss entlassen werden, sobald ihr Zustand es erlaubt; sie kann jederzeit ein Gesuch um Entlassung stellen. Die Vormundschaft, die Beiratschaft und die Beistandschaft können – müssen aber nicht – mit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung kombiniert werden.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug:
Quelle: Fürsorgerischer Freiheitsentzugaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Fürsorgerischer Freiheitsentzug (abgekürzt FFE) ist ein Rechtsbegriff aus der Schweiz. Im Wege dieser Form des Freiheitsentzuges kann eine Person gegen ihren Willen in einer „geeigneten Anstalt“ untergebracht werden. Der Ausdruck stammt aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 397aVorlage:Art./Wartung/CH ff. Gründe für eine solche Einweisung sind nach dem Gesetz Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Suchterkrankungen und schwere Verwahrlosung.
Andere Gründe gleicher Bedeutung sind zugelassen, wenn es zum Wohl der Zielperson ist. Angeordnet und aufgehoben wird der FFE im Regelfall von der Vormundschaftsbehörde am Wohn- oder Aufenthaltsort der Zielperson.
In der Praxis informiert oftmals die Polizei den oder die Vorsitzende der Vormundschafts-Behörde, da diese bei z.B. misslungenen Suizidversuchen oder Anfällen geistiger Verwirrung als erste zur Stelle ist.
Die Behörde zieht auch einen Arzt bei, nach Möglichkeit den Hausarzt der betroffenen Person. In Fällen von Verwahrlosung werden die Behörden oftmals über den Hausmeister oder nicht bezahlte Rechnungen auf die Patienten aufmerksam.
Die Einweisung – meist in eine psychiatrische Anstalt – erfolgt häufig in einer Mischung aus Druck und Freiwilligkeit. Es wird nach Ende der akuten Gefahr versucht, den Eingewiesenen wenn notwendig zu einem freiwilligen Entzug oder einer Therapie zu bewegen.
Da ein Freiheitsentzug in allen Rechtsstaaten grundsätzlich eigentlich nur im Zusammenhang mit Straftaten zulässig ist, ist der FFE klar reglementiert. Allerdings können die Regeln kantonal leicht unterschiedlich sein. Mancherorts muss die Existenz der Fremd- oder Selbstgefährdung durch einen Psychiater diagnostiziert werden, anderenorts genügt ein Notfallarzt.
Es muss aber immer jemand sein, der nicht mit der Institution zusammenhängt, in die der Kranke eingewiesen wird. Der FFE muss aufgehoben werden, sobald es der Zustand des Eingelieferten erlaubt. Dieser bzw. dessen Angehörige haben das Recht, beim zuständigen Gericht Beschwerde einzulegen. Dies innert 10 Tagen nach der Mitteilung eines FFE oder nach der Abweisung eines Entlassungs-Gesuches.
Trotzdem bleibt ein FFE eine massive Einschränkung der persönlichen Rechte und kann auch eine spätere Therapie des Kranken nachhaltig beeinträchtigen.
Juristisch gesehen bedeutet der FFE einen verwaltungsrechtlichen Eingriff in die ansonsten grossmehrheitlich privatautonom ablaufenden Vorgänge des Zivilrechtes: Die Betroffenen können durch Verwaltungszwang, falls unumgänglich selbst unter Beizug der Polizei, in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden.
Dabei spielt hier nicht nur ein allfälliges öffentliches Interesse (in ZGB 397a als "Belastung für ihre Umgebung" umschrieben), sondern auch das Wohl der vom FFE betroffenen Personen selbst eine Rolle.
Professionelle Partnerschaft lässt keine Wünsche offen!
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